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Privat-Verkehrs-Rechtsschutz

Dem Stress ausweichen

Wenn es im Straßenverkehr kracht, kann das zu einem teuren Rechtsstreit führen. Mit unserem Privat-Verkehrs-Rechtsschutz bleiben Sie entspannt. Wenn Sie recht haben, sorgen wir dafür, dass Sie recht bekommen!

Freie Fahrt für Ihr gutes Recht! Mit unserem Privat-Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie auch im Ausland sorgenfrei unterwegs.

Echte Vorteile

z.B.
6,21 €
im Monat
So haben wir gerechnet

Berechnungsgrundlagen KOMFORT- Beitrag:

- Arbeitnehmer (kein B-Tarif)

- 28-Jährige Versicherungsnehmerin

- Nur auf die Versicherungsnehmerin zugelassene Fahrzeuge

- Tarif T23

- Mit Selbstbeteiligung 150 €

- Ohne Schadenfreiheits-System (SF-System)

- PLZ 25541

- bereits ab dem außergerichtlichen Bereich

- Monatliche Beiträge inkl. Zuschlag Zahlweise

- Abbuchung

- ohne Vorschäden

- bessergrün nein

- Portalkunde ja

Berater finden

oder

Leistungsbeschreibung Verkehrs-Rechtsschutz

Die genauen Leistungen haben wir für Sie in einem Informations-Flyer zusammengefasst.

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).

Wir haben die wichtigsten Fragen zum Verkehrs-Rechtsschutz für Sie zusammengestellt.

Warum steigt mein Versicherungsbeitrag zum 01. Januar 2024?

Die Beitragsanpassungen resultieren aus den Entwicklungen des Gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Mehr erfahren Sie hier

Was ist im Verkehrs-Rechtsschutz versichert?

Mit unserem Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie entspannt unterwegs.

Im Falle eines Rechtsstreits zahlen wir Anwalts- und Prozesskosten.

Innerhalb Europas übernehmen wir die Kosten in unbegrenzter Höhe. Weltweit bis zu einem Betrag von 500.000 €.

In der Tarifvariante TOP:

  • Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft bei privater Nutzung.
  • Versicherungsverträge, die andere für die Fahrzeuge des Versicherungsnehmers abschließen.
  • Sicherheitsleistungen: Wir unterstützen Sie, wenn eine Kaution geleistet werden muss.

Wer ist im Verkehrs-Rechtsschutz versichert?

Schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Familie und andere.

  • Versichert sind die berechtigten Fahrer und Insassen von Kraftfahrzeugen auf der Straße.
  • Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind ebenfalls versichert.

Welcher Personenkreis genau ist versichert?

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ihr Ehegatte oder Lebenspartner
  • Ihre Kinder und deren Kinder
  • Ihre Eltern und die Ihres Partners, wenn Sie mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben und nicht mehr erwerbstätig sind.

Wie gebe ich eine Schadenmeldung ab?

Wenn Sie Fragen zu einem Rechtsschutzschaden oder unseren Services haben, unterstützen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Rechtsschutz-Schadenservice gern.

Direkte Schadenmeldung

Unfall im Ausland?

Sollte sich für Sie aufgrund eines Verkehrsunfalls in der EU, in Norwegen, Liechtenstein oder Island ein Rechtsschutzfall ergeben, muss zunächst eine Regulierung über die Regulierungsstelle im Inland erfolgen.

Hierbei sowie bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland unterstützen wir Sie gern. Die dabei anfallenden Kosten tragen wir für Sie.

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